Wie viel Prozent beträgt die Umsatzsteuer(Mehrwertsteuer) in Japan?
Hier informierst du dich über die Umsatzsteuer(Mehrwertsteuer) in Japan.
※Hier geht es hauptsächlich um USt. beim täglichen Einkauf sowie Souvenier.
Umsatzsteuer in Japan
Zum 01.10.2019 wurde in Japan die Umsatzsteuer auf 10 Prozent erhöht.
Lebensmittel und Zeitungen werden im Prinzip weiterhin 8 Prozent als der ermäßigte Satz (軽減税率/Keigen Zeiritsu)besteuert.
Behandlungskosten beim Arzt, Verwaltungsdienstleistungen wie Ausstellung der Meldezettel, Briefmarken und Gutscheine、Studiengebühren usw. sind steuerfrei.
Es ist verpflichtet, den Preis von allen Waren und Dienstleistungen einschließlich Umsatzsteuer kenntlich zu machen. Ab 01.10.2019 bis 31.03.2021 wird als eine Übergangsfrist behandelt und momentan sind die Preisangaben gemischt von Brutto-Preis und Netto-Preis.
Nach 31.03.2021 sollen die Preise auf den Preisschilder Brutto-Preis angegeben.
Wann gilt welcher Steuersatz?
Im Prinzip :
Zeitungen & Lebensmittel : 8%
Sonstiges : 10%
Es gibt aber mehrere Ausnahme.
Zeitungen
Wenn du in Convenience Store eine Zeitung kaufst, wird sie 10% besteuert. Der ermäßigte Steuersatz gilt für die Abo-Zeitungen, die mehr als zweimal pro Woche ausgestellt werden.
Lebensmittel
Lebensmittel werden 8% besteuert.
Die folgenden Waren werden nicht als Lebensmittel behandelt:
- Alkoholika
=Flüssigkeiten mit Alkoholgehalt mehr als Vol.1%.
Dabei muss man beachten, dass eine japanische Würzsoße “Mirin(みりん, Alkoholgehalt Vol.13-14%)” auch zur Alkoholika gehört. - Catering
Für die privaten Partys usw.
(Die Speisung an den Schulen und in den Altenheimen werden nicht als Catering behandelt.) - Essen, die mit Waren zusammen als ein Produkt verkauft werden
Z.B.) Überraschungsei (Schokolade+Spielzeug), Kaffeebohne mit einer Tasse usw.
(Falls die Ware unter 10.000 Yen ist und der Anteil des Essens mehr als zwei Drittel ist, wird sie als “Lebensmittel” behandelt.) - Auswärtiges Essen
Im Prinzip, falls du im Restaurant oder im Café essen und trinken, werden die Speise 10% besteuert. Falls du das Essen zum Mitnehmen kaufst und außerhalb des Ladens isst, wird das Essen 8% besteuert.
Z.B.) Wenn du etwas 1.000Yen zum Mitnehmen eingekauft hast, bezahlst du 1.080Yen. Wenn du es vor Ort essen und trinken willst, bezahlst du 1.100Yen.
Falls du in einem Laden einkaufst, wo auch einen Eat-in-Platz anbietet (nicht nur Restaurants und Cafés, sondern auch Supermärkte und Convenience-Stores usw.), solltest du beim Zahlen Bescheid geben, ob du vor Ort essen und trinken willst oder mitnehmen willst.
Keine Sorge! Auf Japanisch kannst du nur so sagen :
“Zum Mitnehmen, bitte!”=「Mochikaeri de (onegaishimasu)!」持ち帰りで(お願いします)。
”Zum hier essen, bitte!”=「Koko de (tabemasu)!」ここで(食べます)。
※Es reicht, wenn du nur die fette Schrift auszusprechen.
Hier ist noch ein Beispiel : Da ich ein Frappchino zum Mitnehmen gekauft habe, wird auf dem Zettel “To Go” gezeichnet und 8% besteuert. 「軽」 ist eine Abkürzung vom 「軽減税率(=der ermäßigte Steuersatz)」.
Es gibt wieder mal eine Ausnahme. Egal, ob du es im Laden isst oder nach Hause mitnimmst – in den folgenden Laden findest du nur einen Brutto-Preis :
▶McDonalds
▶FRESHNESS BURGER
▶BURGER KING
▶松屋(MATSUYA)
▶すき家(SUKIYA)
▶CAFFE Veloce
▶KFC
・・・・・・usw.
(stand vom 30.04.2020)
In den oben genannten Läden gibt es keinen Preisunterschied aus Sicht der Endverbraucher. Innerhalb der Läden werden die Netto-Preise je nach dem Steuersatz ajustiert.
Umsatzsteuer in den Souvenirläden
Süßwaren (wie Schokolade, Senbei, Manju, Dango usw.) in den Souvenirvirläden werden auch als “Lebensmittel” im Sinne des Steuergesetzes behandelt.
Also wenn der Laden einen Eat-In-Platz anbietet und du dort die Verpackung ausmachst und isst, wird die Ware 10% besteuert.
Falls du die Süßwaren als Souvenir einkaufst, werden sie 8% besteuert.
Wenn dein Wohnsitz außer Japan ist und du als Reisende in Japan bist, werden die bezahlte Steuer durch bestimmtes Verfahren zurückerstattet.
Quelle:
▶政府広報オンライン『消費税の軽減税率制度』(Cabinet Office Government of Japan)