Hast du deinen deutschen Reisepass in Japan verloren?
Zuerst ruhig bleiben! Dann suchst du mal gründlich in deiner Tasche und deinem Koffer. Vielleicht hast du dein Pass nur an einem anderen Ort als gewohnt aufbewahrt.
Falls dein Pass immer noch nicht zu finden ist… keine Panik!
Hier erklären wir was zu tun ist, wenn dein wichtiges Dokument verloren geht.
Passverlustmeldung(ggf. Diebstahlanzeige)
Wenn du deinen deutschen Reisepass in Japan verloren hast, solltest du zuerst zur Polizei gehen. Die stellt eine Passverlustmeldung (ggf. Diebstahlsanzeige) in englischer Sprache aus. Die brauchst du bei der Beantragung eines Ersatzreisedokuments.
(Falls du auch deinen Führerschein verloren hast, solltest du auch dafür eine Verlustmeldung / Diebstahlsanzeige gleichzeitig ausstellen lassen, da die auch bei der Beantragung deines Ersatzführerscheins in deinem Heimatland nötig ist.)
Einen vorläufigen Reisepass beantragen
Nachdem du eine Verlustmeldung oder Diebstahlanzeige bei der Polizei abgeholt hast, kannst du als Nächstes ein Ersatzdokument bei der Auslandsvertretung beantragen, die für deinen Wohn- oder Aufenthaltsort in Japan zuständig ist.
Notwendige Dokumente
Für die Beantragung des Reisedokuments sind folgende Unterlagen notwendig:
- Ausgefüllter Antrag
- Biometrisches Passfoto (3,5 x 4,5 cm – gleich wie japanisches Passfoto. Das kannst du einfach am Passbild-Automaten erstellen.)
- Personalausweis (japanische Aufenthaltserlaubnis, Führerschein, Passkopie usw.)
- Passverlustanmeldung oder Diebstahlanzeige der japanischen Polizei
- Gebühr
・Für die Ausstellung eines Reiseausweis zur Rückkehr : € 21,-(Außerhalb der Öffnungszeiten : zusätzlich € 8,-)
・Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses : € 39,- sowie eine zusätzliche Unzuständigkeitsgebühr : € 26,-
(Außerhalb der Öffnungszeiten : zusätzlich € 26,-)
Die Gebühren sind in japanischen Yen zum jeweiligen Tageskurs zu bezahlen.
※Falls du nur vorübergehend in Japan aufhältst, wird ein Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausgestellt.
Wenn du nicht direkt nach Deutschland, sondern über ein anderes Land zurückfliegst, kann ggf. auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden – in diesem Fall solltest du deine zuständige Auslandsvertretung telefonisch fragen.
Zuständige Auslandsvertretungen in Japan
▶Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Tokyo
(Der Amtbezirk : Hokkaido, Aomori, Iwate, Miyagi, Akita, Yamagata, Fukushima, Ibaraki, Tochigi, Gunma, Saitama, Chiba, Tokyo, Kanagawa, Yamanashi, Shizuoka und Niigata)
Adresse : 4-5-10, Minamiazabu, Minato-ku, Tokyo, PLZ 106-0047
TEL : (Haupttelefonnummer) 03-5791-7700 oder (Durchwahl zur Konsularischen Abteilung) 03-5791-7753/54
Öffnungszeiten : Konsularische Abteilung – 8:00 – 11:00 (Mo.-Fr.)
Telefonzeiten : 14:00 – 16:00 (Mo.-Do.) / 12:00 – 13:00 (Fr.)
▶Generalkonsulat Osaka-Kobe
(Der Amtbezirk : Aichi, Gifu, Mie, Fukui, Toyama, Ishikawa, Shiga, Osaka, Kyoto, Nara, Wakayama, Hyogo, Tottori, Okayama, Shimane, Hiroshima, Yamaguchi, Kagawa, Tokushima, Kochi, Ehime, Fukuoka, Saga, Nagasaki, Kumamoto, Oita, Miyazaki, Kagoshima, Okinawa)
Adresse : Umeda Sky Building, Tower East, 35th F. 1-1-88-3501, Oyodonaka, Kita-ku, Osaka
Öffnungszeiten : 9:00 – 11:30 (Mo.-Fr.)
In dringenden Notfällen auch außerhalb der Dienstzeiten erreichbar : 090-1708-4823 (Anruf / SMS)